> Letzteres entspricht aber wohl ohnehin der Auffassung des Justizministers.
Wenn dem so wäre, dann wäre es doch konsequent gegen die Autoren entsprechende Strafverfahren einzuleiten statt den Dienstleister zur Löschung zu verpflichten.
Hier verschafft sich die Exekutive jedoch Handlungsmöglichkeiten, die in keinem Gesetz vorgesehen sind, weil sie Meinungen unterdrücken will.
Das ist in mehrerlei Hinsicht ein Verfassungsbruch.