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Channel: Comments on: Das BVerfG verpasst der “Facebook-Zensur” aber so was von überhaupt nicht einen Dämpfer
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Von: Th. Koch

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Es fällt schwer, hier auf eine Sachebene zurückzukommen, denn der Kommentarverlauf zeigt das gängige Problem, dass mit Kommentatoren namentlich aus dem (extrem) rechten und linken Spektrum (“Querfront”) eine ernsthafte Diskussion gar nicht mehr möglich ist, weil eine krude Mischung aus Ahnungslosigkeit und paranoiden Wahnvorstellungen präsentiert wird, der mit Argumenten kaum mehr zu begegnen ist.

Das wiederum ist bedauerlich, weil das Fehlen der Eingriffsqualität bei einer Einwirkung des Staates auf ein Unternehmen wie Facebook durchaus nicht auf der Hand liegt: Es gibt durchaus Fälle, in denen die nicht-imperative Einwirkung des Staates auf einen Privaten zu Lasten eines Dritten als “Grundrechtseingriff” (also Verkürzung der grundrechtlich geschützten Freiheit) begriffen worden ist, wenn und weil sich der Private an der (empfehlenden) Vorgabe des Staates orientiert und dies den Dritten trifft – hierzu zählt insbesondere die in Literatur und Rspr. ausführlich diskutierte Fallgruppe der “Warnungen und Empfehlungen”. Überträgt man dieses Konzept mutatis mutandis auf den vorliegenden Zusammenhang, so kann man in einer Einwirkung auf Facebook aber auch dann einen “Eingriff” zu Lasten der Facebook-Nutzer sehen, wenn man konzediert, dass Facebook als “Hausherr” im Verhältnis zum Kunden isoliert betrachtet grundsätzlich löschungsbefugt ist. Danach käme es (im Verhältnis zum Staat) darauf an, ob ein Posting als “Schmähkritik” anzusehen oder (sonst) strafrechtlich relevant (§§ 130, 185 ff. StGB) ist. Letzteres entspricht aber wohl ohnehin der Auffassung des Justizministers.


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